
Am 27. November 2017 war die geplante Elbvertiefung im Hamburger Hafen erneut Thema vor Gericht. Die Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie Küstenfischer hatten gegen das Großprojekt in der Hansestadt geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies nun die Klage ab.
Begründet wurde das Urteil damit, dass die Planungen alle Abwägungen hinreichend berücksichtigt hätten. Weiter führten die Richter aus, dass die Behörden dem Interesse einer besseren Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe den Vorrang geben dürfen gegenüber den Interessen der Kläger.
Die Kläger hingegen fürchten einerseits Auswirkungen auf den Tourismus, andererseits den Wegfall traditioneller Fangplätze. In den Augen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf hat die Elbvertiefung Auswirkungen auf den Hochwasserschutz und den Tourismus. Die Fischer rechnen damit, dass ihnen Fangplätze verloren gehen. Beiden Einwänden folgte das Gericht nicht. Der vorsitzende Richter erklärte, dass Fangplätze nicht geschützt seien. Außerdem seien im Falle einer Existenzgefährdung Entschädigungen vorgesehen.
Hamburg soll international konkurrenzfähig bleiben
Die Elbvertiefung soll dazu beitragen, dass der Hamburger Hafen als größter Seehafen Deutschlands auch für große Containerschiffe erreichbar und damit international konkurrenzfähig bleibt. Derzeit können die Containerriesen nur in Hamburg anlegen, wenn sie nicht voll beladen sind. In Anbetracht der Tatsache, dass Schiffe jedoch immer größer und schwerer werden, ist das auf Dauer schlecht für den Hamburger Hafen.
Mit dem Sieg vor Gericht hat das milliardenschwere Großprojekt die zweite Hürde genommen. Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau zwar gebilligt, jedoch Nachbesserungen gefordert, da Fehler im Planfeststellungsverfahren erkannt wurden. Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und NaBu. Voraussichtlich im Januar sollen die nachgebesserten Unterlagen eingereicht werden.
Im Dezember wird es außerdem eine weitere Verhandlung in Leipzig geben. Bei dieser werden die Klagen von Boden- und Wasserverbänden sowie von Privatpersonen verhandelt.