
Mit großer Spannung wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Diesel-Fahrverbote erwartet. Jetzt entschied das Gericht in Leipzig: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind zulässig. Das heißt, dass Kommunen zukünftig Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen können.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen die Landesregierungen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Sie Umwelthilfe forderte, dass die Luftreinhaltepläne eingehalten werden. Die Revision der Landesregierungen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wurde nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen. Die Richter halten Fahrverbote grundsätzlich für zulässig.
Allerdings müssen die Luftreinhaltepläne auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden, so das Gericht. Für die Einführung von Fahrverboten wird es Übergangsfristen geben. Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise für Handwerker. Allerdings gibt es laut dem vorsitzenden Richter Andreas Korbmacher keine finanzielle Ausgleichspflicht. Gewisse Wertverluste seien hinzunehmen, erklärt er.
Diesel-Fahrverbot mit Auswirkungen auf Logistik
Natürlich hat ein mögliches Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge auch Auswirkungen auf die Logistik. Die Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V. plädiert für eine differenzierte Betrachtungsweise zum Thema Diesel-Fahrverbot und zeigt auch Alternativen zu den Verboten auf. So liegt beispielsweise viel Potential in der Optimierung des Verkehrsflusses und des Parksuchverkehrs, in Kooperationen und im vernetzten Fahren.
In einem „Plädoyer für eine differenzierte Betrachtungsweise“ konstatiert die BVL, dass Dieselfahrzeuge weder allein- noch hauptverantwortlich für die hohe Feinstaubbelastung seien. Außerdem weist die Vereinigung darauf hin, dass auch die E-Mobilität das Feinstaubproblem nicht lösen kann. Zwar bringen Elektroautos weniger Feinstaub in die Städte, bei der Produktion fällt aber deutlich mehr CO2 an als bei der Produktion von Dieselfahrzeugen.
Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass es ein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge geben wird. Vielmehr sollen im ersten Schritt beispielsweise in Stuttgart nur Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm EU 4 oder schlechter mit einem Fahrverbot belegt werden. Im zweiten Schritt sollen dann Fahrzeuge mit Abgasnorm EU 5 hinzukommen, was jedoch nicht vor dem 1. September 2019 passieren wird. Unklar ist derzeit noch, wer die Kosten für eine Umrüstung von Dieselfahrzeugen übernehmen soll. Hier gibt es durchaus unterschiedliche Ansichten, sodass das Thema noch längst nicht vom Tisch ist.
Quellen: Sueddeutsche.de, BVL.de