
Mit der Verabschiedung des Bundesstraßenausbaugesetzes will der Bundesverkehrsminister die Weichen für eine Erneuerung des deutschen Fernstraßennetzes stellen. Das Bundeskabinett hat am Montag, 7. Juni 2023, die Novelle des Bundessschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Es dient als Grundlage für Investitionen in das Schienennetz, das derzeit rund 33.000 Kilometer lang ist.
Konkret sollen dem Bund mehr Spielräume bei der Finanzierung der Infrastruktur eingeräumt werden. Die bisherige Regelung des BSWAG hat sich zunehmend als Investitionshemmnis erwiesen, heißt es vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Verkehrsminister Volker Wissing erklärt:
Das Netz muss schnellstmöglich wieder in Schuss kommen, damit die Schiene ihre Wirkung als klimafreundlicher Verkehrsträger endlich voll entfalten kann. Anstatt lange über Kostenanteile zu diskutieren, können Maßnahmen dank dieser Gesetzesänderung künftig schneller, optimierter und gebündelt umgesetzt werden. So kann das Netz zügig generalsaniert und modernisiert werden.
In Zukunft soll der Bund sich an Kosten des Unterhalts und der Instandhaltung beteiligen können, um beispielsweise das Netz in sogenannten Hochleistungskorridoren leistungsfähig und dauerhaft verfügbar zu machen und zu halten. Weitere wesentliche Änderungen sind die Finanzierung von IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur, die der Bund aufgrund des BSWAG unterstützen kann. Auch Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder Lärmsanierungen können auf Grundlage des neuen Gesetzes finanziert werden.
Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, freut sich über die Gesetzesänderung. Denn bisher hörte die Finanzierungsverantwortung des Bundes an der Bahnsteigkante auf, was sich jetzt ändert. Das BMDV betonte, dass der Gesetzentwurf ein zentrales Anliegen der "Beschleunigungskommission Schiene" aufgreife. In einem Bericht der Kommission heißt es, die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur sei komplex und verzögere die Umsetzung von Baumaßnahmen. Denn Zuschüsse des Bundes sind bislang lediglich für die Erhalt und für Aus- und Neubau von Infrastruktur möglich, aber nicht darüber hinaus, beispielsweise für die Anlageninstandhaltung. Das Ergebis sei ein Fahren auf Verschleiß.
Neue Sparte der Deutschen Bahn geplant
Die Änderungen, die mit dem neuen Gesetzentwurf kommen sollen, stehen im Zusammenhang mit dem Plan, eine gemeinwohlorientierte Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn zu gründen. Die DB Netz AG und die DB Station und Service AG sollen zum kommenden Jahr verschmolzen werden, Erträge dieser neuen Gesellschaft fließen dann in die Infrastruktur.
Quelle: Verkehrsrundschau