
Im Januar dieses Jahres traten neue Vorschriften in Kraft, die von Unternehmen eine verstärkte Überwachung ihrer Lieferanten in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten verlangen. Diese Entwicklung findet parallel zu den Bemühungen der Europäischen Union statt, die an weitreichenderen Gesetzen arbeitet. Kritiker sehen in diesen gut gemeinten Anstrengungen jedoch noch keine Garantie für wirksame Umsetzung.
Das neue Gesetz, bekannt als "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz", erlegt Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern die Verantwortung auf, sich für die Einhaltung grundlegender Rechte in ihrer Lieferkette einzusetzen. Dies überträgt einen Teil der staatlichen Kontrollfunktion auf die Wirtschaftsakteure. Sie müssen nun sicherstellen, dass ihre Zulieferer sich an die Standards zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und Umweltschutz halten.
Die Ziele des Gesetzes sind ambitioniert. Es strebt eine weltweite Verbesserung der Menschenrechtslage entlang der Lieferketten an. Befürworter dieses Ansatzes weisen auf Missstände wie Kinderarbeit und mangelnden Umweltschutz in Billiglohnländern hin. Die Konsequenzen sind in Deutschland spürbar, wo Produkte, die solche Bedingungen ignorieren, im Einzelhandel enden.
Die Notwendigkeit sauberer Lieferketten ist unumstritten. Allerdings bezweifeln viele, dass eine freiwillige Umsetzung ausreichend ist. Diese Ansicht wird von der "Initiative Lieferkettengesetz" unterstützt, die sich seit ihrer Gründung vor vier Jahren für gesetzliche Regelungen einsetzt.
Regulatorische Herausforderungen und Wirtschaftsreaktionen
Die Wirtschaftsverbände äußern sich kritisch zum Gesetz und warnen vor negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Sie befürchten höhere Kosten, Wettbewerbsnachteile und ein Übermaß an Bürokratie. Experten für regelkonforme Unternehmensführung bestätigen diese Bedenken, indem sie auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes hinweisen, insbesondere für mittelständische Unternehmen.
Die EU plant, mit drei weiteren Richtlinien nachzulegen, was die Belastung für Unternehmen weiter erhöhen könnte. Beispielsweise sieht das "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM) vor, dass Unternehmen ab 2026 den CO₂-Gehalt ihrer Lieferungen erfassen und ggf. dafür zahlen müssen. Die "Entwaldungsrichtlinie" der EU verlangt von Unternehmen, den Nachweis zu erbringen, dass ihre importierten Waren nicht zur Entwaldung im Herkunftsland beitragen.
Reaktionen deutscher Unternehmen und offene Fragen
Viele deutsche Unternehmen begrüßen zwar grundsätzlich eine einheitliche EU-Gesetzgebung, da dies gleiche Bedingungen für alle schafft. Allerdings wird kritisiert, dass der deutsche Gesetzgeber hätte warten können, um den Unternehmen vorzeitigen Aufwand zu ersparen. Zudem gibt es Verwirrung über gemischte Signale aus den Ministerien bezüglich der gesetzlichen Berichtspflichten.
Praktiker bemängeln das Fehlen klarer Richtlinien im deutschen Gesetz und befürchten, dass die EU-Regelung keine Abhilfe schaffen wird. Es bleibt unklar, wie weit der Verantwortungsbereich der Unternehmen reichen soll und kann.
Obwohl die Regierung und die EU nicht von erheblichen Mehrkosten für die betroffenen Unternehmen ausgehen, zeigen einzelne Fallbeispiele, dass insbesondere kleinere Unternehmen relativ stärker betroffen sind. Zudem könnte die deutsche Regulierung abschreckend auf Käufer in anderen Teilen der Welt wirken und zu einem negativen Image deutscher Produkte führen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist für die Überwachung der Einhaltung der Gesetzesvorschriften zuständig. Trotz der Herausforderungen bei der Umsetzung und der Kritik an der Effektivität des Gesetzes zeichnet sich ab, dass viele Unternehmen sich ernsthaft mit den Anforderungen auseinandersetzen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie wirksam diese Bemühungen letztlich sein werden.
Quelle: Bayerischer Rundfunk